Informationen für zukünftige Mitglieder

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft


(1) Mitglied des Vereins kann ein interessiertes Unternehmen als natürliche oder juristische

Personen der unter § 2 Absatz 1 genannten Wirtschaftszweige werden.

(2) Aufnahmeanträge sind an den Vorstand zurichten und werden von diesem geprüft.

(3) Der Antragsteller hat alle für den Erwerb der Mitgliedschaft wichtigen Auskünfte zu erteilen.

(4) Über die Aufnahme entscheidet die nächste Mitgliederversammlung

(5) Die Mitgliedschaft endet durch:

     a) Tod

     b) Austritt

     c) Verlust der erforderlichen Voraussetzung (§ 2 Abs.1)

     d) Ausschluss

 6) Der Austritt (Kündigung) ist bis zum 31.12. eines jeden Jahres zum Ende des nächsten

     Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief dem Vorstand mitzuteilen.

(7) Ausschlussgründe sind:

     a) Grobe Verstöße gegen die Satzung bzw. die Interessen des Vereins

     b) Nichtzahlung von mindestens zwei Jahresbeiträgen nach Durchführung eines

     ordentlichen Mahnverfahrens.

(8) Der Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung

(9) Das Erlöschen der Mitgliedschaft befreit nicht von der Erfüllung noch bestehender

     Verpflichtungen gegenüber dem Verein. Alle Rechte am Vermögen des Vereins erlöschen

     mit der Beendigung der Mitgliedschaft.

E-Mail an den Geschäftsführer:


info@rauhfutter-verband.de


Bund Deutscher Rauhfutter-, Fourage- und Torfhändler e. V.

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